Vollkasko
Vandalismus am Auto: Wann Vollkasko wichtig wird
Mutwillige Beschädigungen am eigenen Fahrzeug gehören üblicherweise zur Vollkasko, nicht zur Teilkasko. Ob ein Schaden unter die Vandalismusklausel fällt, hängt vom Hergang und von den Bedingungen des konkreten Tarifs ab.
Vandalismus ist typischerweise ein Vollkasko-Thema
Die BaFin nennt mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte als typischen zusätzlichen Schutz der Vollkasko. Auch das unverbindliche GDV-Muster ordnet solche Handlungen der Vollkasko zu. Dort wird näher beschrieben, welche Personen unter diese Klausel fallen. Ein Versicherertarif kann eigene Definitionen oder Ausschlüsse verwenden.
Kratzer, Aufbruchschaden und Unfall brauchen nicht dieselbe Klausel
Eine absichtlich zerkratzte Fahrzeugseite kann ein anderer Versicherungsfall sein als eine eingeschlagene Scheibe bei einem Diebstahlversuch oder ein Parkrempler. Für die Deckungsprüfung zählt deshalb nicht nur, wie der Schaden aussieht, sondern wodurch er entstanden ist.
| Schadenbild | Welche Frage zuerst? |
|---|---|
| Auto mutwillig zerkratzt | Erfüllt der Hergang die Vandalismusregel der Vollkasko? |
| Scheibe beim Diebstahlversuch zerstört | Greift die Entwendungs- oder Glasregel der Teilkasko? |
| Unbekannter fährt gegen das geparkte Auto | Liegt ein Unfallschaden und kein Vandalismusschaden vor? |
| Verschleiß oder Materialschaden | Ist überhaupt ein versichertes Schadenereignis eingetreten? |
Fotos und Hergang sichern, bevor Spuren verschwinden
Bei mutwilligen Beschädigungen sind Fotos des Fahrzeugs, der Umgebung und möglicher Spuren hilfreich. Je nach Sachverhalt kommt außerdem eine Anzeige bei der Polizei in Betracht. Für die weitere Regulierung gelten die Anzeige- und Mitwirkungspflichten des eigenen Vertrags; vor einer Reparatur können Weisungen des Versicherers zu beachten sein.
Selbstbeteiligung und mögliche SF-Rückstufung mitrechnen
Wird ein Vandalismusschaden über die Vollkasko reguliert, kann die vereinbarte Vollkasko-Selbstbeteiligung abgezogen werden. Außerdem kann sich ein regulierter Vollkaskoschaden auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken. Wie eine Rückstufung ausfällt, ergibt sich aus der Rückstufungstabelle des konkreten Tarifs.
Vollkasko nicht nur am Beitragsunterschied messen
Wer Teilkasko und Vollkasko vergleicht, sollte neben dem Beitrag auch Selbstbeteiligung, Rückstufungsregeln und weitere Vollkaskomerkmale ansehen. Gerade bei einem Fahrzeug, dessen Reparatur oder Ersatz die eigene finanzielle Reserve deutlich belasten würde, ist der zusätzliche Eigenschadenschutz ein eigener Entscheidungspunkt.
Fragen zu Vandalismus am Auto
Zahlt Teilkasko bei Vandalismus?
Mutwillige Beschädigungen werden in den üblichen Bedingungen der Vollkasko zugeordnet. Teilkasko deckt andere benannte Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder bestimmte Naturgefahren.
Kann Vandalismus die SF-Klasse beeinflussen?
Ein regulierter Vollkaskoschaden kann zu einer Rückstufung führen. Maßgeblich sind die Regeln und die Rückstufungstabelle des konkreten Tarifs.
Ist jede Beschädigung eines geparkten Autos Vandalismus?
Nein. Ein Parkunfall, ein Diebstahlversuch und eine absichtliche Beschädigung sind unterschiedliche Sachverhalte. Der Hergang entscheidet, welche Deckung geprüft werden muss.
Nachgelesen und geprüft
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Entscheidend bleiben die Bedingungen und die Schadenprüfung des konkreten Versicherers.
Beitragsunterschied, Selbstbeteiligung und Eigenschadenschutz gemeinsam ansehen.
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