Vollkasko

Vandalismus am Auto: Wann Vollkasko wichtig wird

Mutwillige Beschädigungen am eigenen Fahrzeug gehören üblicherweise zur Vollkasko, nicht zur Teilkasko. Ob ein Schaden unter die Vandalismusklausel fällt, hängt vom Hergang und von den Bedingungen des konkreten Tarifs ab.

Versicherungsschutz

Vandalismus ist typischerweise ein Vollkasko-Thema

Die BaFin nennt mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte als typischen zusätzlichen Schutz der Vollkasko. Auch das unverbindliche GDV-Muster ordnet solche Handlungen der Vollkasko zu. Dort wird näher beschrieben, welche Personen unter diese Klausel fallen. Ein Versicherertarif kann eigene Definitionen oder Ausschlüsse verwenden.

Schadenursache

Kratzer, Aufbruchschaden und Unfall brauchen nicht dieselbe Klausel

Eine absichtlich zerkratzte Fahrzeugseite kann ein anderer Versicherungsfall sein als eine eingeschlagene Scheibe bei einem Diebstahlversuch oder ein Parkrempler. Für die Deckungsprüfung zählt deshalb nicht nur, wie der Schaden aussieht, sondern wodurch er entstanden ist.

SchadenbildWelche Frage zuerst?
Auto mutwillig zerkratztErfüllt der Hergang die Vandalismusregel der Vollkasko?
Scheibe beim Diebstahlversuch zerstörtGreift die Entwendungs- oder Glasregel der Teilkasko?
Unbekannter fährt gegen das geparkte AutoLiegt ein Unfallschaden und kein Vandalismusschaden vor?
Verschleiß oder MaterialschadenIst überhaupt ein versichertes Schadenereignis eingetreten?

Diebstahl und Aufbruch getrennt nachlesen

Schaden dokumentieren

Fotos und Hergang sichern, bevor Spuren verschwinden

Bei mutwilligen Beschädigungen sind Fotos des Fahrzeugs, der Umgebung und möglicher Spuren hilfreich. Je nach Sachverhalt kommt außerdem eine Anzeige bei der Polizei in Betracht. Für die weitere Regulierung gelten die Anzeige- und Mitwirkungspflichten des eigenen Vertrags; vor einer Reparatur können Weisungen des Versicherers zu beachten sein.

Kostenfolge

Selbstbeteiligung und mögliche SF-Rückstufung mitrechnen

Wird ein Vandalismusschaden über die Vollkasko reguliert, kann die vereinbarte Vollkasko-Selbstbeteiligung abgezogen werden. Außerdem kann sich ein regulierter Vollkaskoschaden auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken. Wie eine Rückstufung ausfällt, ergibt sich aus der Rückstufungstabelle des konkreten Tarifs.

Vor dem Tarifvergleich

Vollkasko nicht nur am Beitragsunterschied messen

Wer Teilkasko und Vollkasko vergleicht, sollte neben dem Beitrag auch Selbstbeteiligung, Rückstufungsregeln und weitere Vollkaskomerkmale ansehen. Gerade bei einem Fahrzeug, dessen Reparatur oder Ersatz die eigene finanzielle Reserve deutlich belasten würde, ist der zusätzliche Eigenschadenschutz ein eigener Entscheidungspunkt.

Häufige Fragen

Fragen zu Vandalismus am Auto

Zahlt Teilkasko bei Vandalismus?

Mutwillige Beschädigungen werden in den üblichen Bedingungen der Vollkasko zugeordnet. Teilkasko deckt andere benannte Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder bestimmte Naturgefahren.

Kann Vandalismus die SF-Klasse beeinflussen?

Ein regulierter Vollkaskoschaden kann zu einer Rückstufung führen. Maßgeblich sind die Regeln und die Rückstufungstabelle des konkreten Tarifs.

Ist jede Beschädigung eines geparkten Autos Vandalismus?

Nein. Ein Parkunfall, ein Diebstahlversuch und eine absichtliche Beschädigung sind unterschiedliche Sachverhalte. Der Hergang entscheidet, welche Deckung geprüft werden muss.

Quellen

Nachgelesen und geprüft

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Entscheidend bleiben die Bedingungen und die Schadenprüfung des konkreten Versicherers.

Vollkasko und Teilkasko mit identischen Angaben vergleichen

Beitragsunterschied, Selbstbeteiligung und Eigenschadenschutz gemeinsam ansehen.

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