Kasko-Entschädigung
Neupreis- und Kaufpreisentschädigung: Welche Wertgröße der Tarif verwendet
Bei Totalschaden oder Verlust kann der Wiederbeschaffungswert die Ausgangsgröße sein. Manche Kaskotarife sehen für einen begrenzten Zeitraum eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung vor. Dauer, Voraussetzungen, Schadenarten und Berechnung unterscheiden sich zwischen Tarifen.
Wiederbeschaffungswert, Neupreis und Kaufpreis nicht gleichsetzen
Das GDV-Muster definiert den Wiederbeschaffungswert als den Preis, der am Schadentag für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufzuwenden wäre. Der dort definierte Neupreis orientiert sich an einem neuen Fahrzeug in der Ausstattung des versicherten Autos. Eine Kaufpreisentschädigung ist dagegen kein einheitlicher gesetzlicher Standard; sie ist eine tarifliche Regel für den bezahlten Kaufpreis oder eine vertraglich definierte Größe.
| Begriff | Frage |
|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | Was kostet am Schadentag ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug? |
| Neupreisentschädigung | Unter welchen Voraussetzungen ersetzt der Tarif eine über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neuwertgröße? |
| Kaufpreisentschädigung | Welche tarifliche Regel gilt für einen zuvor gezahlten Kaufpreis und wie lange? |
Die Laufzeit ist keine feste Marktregel
Schon das unverbindliche GDV-Muster lässt bei der Neupreisentschädigung die Zahl der Monate und weitere Voraussetzungen offen. Aktuelle Versichererangebote zeigen ebenfalls unterschiedliche Zeiträume. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine feste Monatszahl niemals allgemein auf Kfz-Tarife übertragen werden darf.
Für den Vergleich gehören deshalb mindestens Zeitraum, versicherte Schadenarten, Eigentums- beziehungsweise Erwerbsvoraussetzungen und mögliche Restwertregel zusammen.
Das Fahrzeugprofil bestimmt, welche Wertregel überhaupt interessant ist
Bei einem Neuwagen kann eine Neupreisregel relevant sein; bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug kann ein Tarif stattdessen eine Kaufpreisregel anbieten. Ob das wirtschaftlich wichtig ist, hängt vom Fahrzeugwert, vom Beitrag und vom eigenen Verlustrisiko ab.
Neu- oder Kaufpreisentschädigung ist nicht dasselbe wie GAP
GAP betrifft eine mögliche Lücke zwischen der Kaskoentschädigung und einer Restforderung aus Leasing oder Finanzierung. Eine Neu- oder Kaufpreisregel betrifft dagegen die Wertgröße, nach der der Kaskoschaden entschädigt wird. Beide Themen können im selben Vertrag vorkommen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Im Bedarfs-Check kannst du Neu-/Kaufpreis, Leasing oder Finanzierung und weitere Tarifmerkmale gemeinsam für den Vergleich vormerken.
Fragen zu Neu- und Kaufpreisregeln
Hat jede Vollkasko eine Neupreisentschädigung?
Nein. Ob sie enthalten ist, wie lange sie gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bestimmt der Tarif.
Ist Kaufpreisentschädigung dasselbe wie Wiederbeschaffungswert?
Nein. Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Schadentag. Eine Kaufpreisregel folgt der Definition des jeweiligen Tarifs.
Ersetzt eine Neupreisentschädigung die GAP-Deckung?
Nicht automatisch. GAP und Neu- beziehungsweise Kaufpreisregeln behandeln unterschiedliche finanzielle Größen.
Nachgelesen und geprüft
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Anbieterangaben werden nicht auf andere Versicherer oder Tarifgenerationen übertragen.
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Bei identischen Fahrzeug- und Fahrerdaten neben dem Beitrag auch Zeitraum und Voraussetzungen der Wertregel prüfen.
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