Kasko-Entschädigung

Neupreis- und Kaufpreisentschädigung: Welche Wertgröße der Tarif verwendet

Bei Totalschaden oder Verlust kann der Wiederbeschaffungswert die Ausgangsgröße sein. Manche Kaskotarife sehen für einen begrenzten Zeitraum eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung vor. Dauer, Voraussetzungen, Schadenarten und Berechnung unterscheiden sich zwischen Tarifen.

Drei Begriffe

Wiederbeschaffungswert, Neupreis und Kaufpreis nicht gleichsetzen

Das GDV-Muster definiert den Wiederbeschaffungswert als den Preis, der am Schadentag für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufzuwenden wäre. Der dort definierte Neupreis orientiert sich an einem neuen Fahrzeug in der Ausstattung des versicherten Autos. Eine Kaufpreisentschädigung ist dagegen kein einheitlicher gesetzlicher Standard; sie ist eine tarifliche Regel für den bezahlten Kaufpreis oder eine vertraglich definierte Größe.

BegriffFrage
WiederbeschaffungswertWas kostet am Schadentag ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug?
NeupreisentschädigungUnter welchen Voraussetzungen ersetzt der Tarif eine über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Neuwertgröße?
KaufpreisentschädigungWelche tarifliche Regel gilt für einen zuvor gezahlten Kaufpreis und wie lange?
Tarifbedingungen

Die Laufzeit ist keine feste Marktregel

Schon das unverbindliche GDV-Muster lässt bei der Neupreisentschädigung die Zahl der Monate und weitere Voraussetzungen offen. Aktuelle Versichererangebote zeigen ebenfalls unterschiedliche Zeiträume. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine feste Monatszahl niemals allgemein auf Kfz-Tarife übertragen werden darf.

Für den Vergleich gehören deshalb mindestens Zeitraum, versicherte Schadenarten, Eigentums- beziehungsweise Erwerbsvoraussetzungen und mögliche Restwertregel zusammen.

Neu oder gebraucht

Das Fahrzeugprofil bestimmt, welche Wertregel überhaupt interessant ist

Bei einem Neuwagen kann eine Neupreisregel relevant sein; bei einem gebraucht gekauften Fahrzeug kann ein Tarif stattdessen eine Kaufpreisregel anbieten. Ob das wirtschaftlich wichtig ist, hängt vom Fahrzeugwert, vom Beitrag und vom eigenen Verlustrisiko ab.

Leasing und Finanzierung

Neu- oder Kaufpreisentschädigung ist nicht dasselbe wie GAP

GAP betrifft eine mögliche Lücke zwischen der Kaskoentschädigung und einer Restforderung aus Leasing oder Finanzierung. Eine Neu- oder Kaufpreisregel betrifft dagegen die Wertgröße, nach der der Kaskoschaden entschädigt wird. Beide Themen können im selben Vertrag vorkommen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Wertentschädigung mit dem restlichen Schutz zusammen prüfen

Im Bedarfs-Check kannst du Neu-/Kaufpreis, Leasing oder Finanzierung und weitere Tarifmerkmale gemeinsam für den Vergleich vormerken.

Häufige Fragen

Fragen zu Neu- und Kaufpreisregeln

Hat jede Vollkasko eine Neupreisentschädigung?

Nein. Ob sie enthalten ist, wie lange sie gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bestimmt der Tarif.

Ist Kaufpreisentschädigung dasselbe wie Wiederbeschaffungswert?

Nein. Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug am Schadentag. Eine Kaufpreisregel folgt der Definition des jeweiligen Tarifs.

Ersetzt eine Neupreisentschädigung die GAP-Deckung?

Nicht automatisch. GAP und Neu- beziehungsweise Kaufpreisregeln behandeln unterschiedliche finanzielle Größen.

Quellen

Nachgelesen und geprüft

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Anbieterangaben werden nicht auf andere Versicherer oder Tarifgenerationen übertragen.

Entschädigungsregeln im Angebot mitlesen

Bei identischen Fahrzeug- und Fahrerdaten neben dem Beitrag auch Zeitraum und Voraussetzungen der Wertregel prüfen.

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