Kasko-Tarifmerkmal
Selbstbeteiligung: Wie viel Beitrag sparst du für mehr Eigenanteil?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du bei einem versicherten Kaskoschaden nach den Vertragsbedingungen selbst trägst. Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, erhöht aber den Betrag, den du im Schadenfall aus eigener Tasche zahlen musst.
Die Selbstbeteiligung verlagert einen Teil des Risikos zu dir
In Teilkasko und Vollkasko lassen sich je nach Tarif unterschiedliche Selbstbeteiligungen wählen. Tritt ein versicherter Schaden ein, wird der vereinbarte Eigenanteil nach den Tarifbedingungen berücksichtigt. Dafür kann ein Tarif mit Selbstbeteiligung günstiger sein als dieselbe Absicherung ohne Eigenanteil.
Wie groß der Beitragsunterschied ausfällt, lässt sich nur im konkreten Vergleich mit denselben übrigen Angaben beurteilen.
Die niedrigste Prämie ist nicht automatisch die günstigste Entscheidung
Eine hohe Selbstbeteiligung reduziert möglicherweise den laufenden Beitrag, kann bei einem Schaden aber spürbar werden. Entscheidend ist, ob du den Eigenanteil jederzeit tragen könntest, ohne dafür andere wichtige Ausgaben aufschieben zu müssen.
Eine sinnvolle Vergleichsfrage
Wie viel Beitrag spare ich tatsächlich, wenn ich einen höheren Eigenanteil übernehme – und wie viel mehr müsste ich im Schadenfall selbst zahlen?
Teilkasko und Vollkasko getrennt einstellen
Der Eigenanteil kann für Teilkasko und Vollkasko unterschiedlich festgelegt werden. Deshalb solltest du beim Vergleich immer prüfen, welche Selbstbeteiligung in welcher Kaskosparte hinter dem angezeigten Beitrag steckt.
Ein Preisvergleich ist wenig aussagekräftig, wenn Angebot A mit einer anderen Selbstbeteiligung gerechnet wurde als Angebot B.
Wie gut du den Eigenanteil tragen kannst, gehört in die Entscheidung
Eigenanteil für einen Beispielschaden überschlagen
Mit zwei Zahlen kannst du sehen, welcher Betrag allein aus der gewählten Selbstbeteiligung bei dir verbleiben würde. Die Rechenhilfe prüft weder Versicherungsschutz noch Ausschlüsse oder Entschädigungsgrenzen und ersetzt keinen Tarifvergleich.
500 € des Beispielschadens bleiben vor der Prüfung des konkreten Versicherungsschutzes übrig.
Rechenweg: Der Eigenanteil wird auf den kleineren Wert aus Schadenbetrag und Selbstbeteiligung begrenzt. Ob und in welcher Höhe der übrige Schaden versichert ist, richtet sich ausschließlich nach dem konkreten Vertrag und Schadenfall.
Beitragsunterschied und zusätzlichen Eigenanteil nebeneinander sehen
Du kannst zwei konkrete Angebote mit derselben Schutzstufe und vergleichbaren Leistungen gegenüberstellen. Die voreingestellten Jahresbeiträge von 620 und 560 Euro sind ausschließlich frei gewählte Beispielwerte, keine verfügbaren Tarife oder Preisprognosen. Ersetze die Werte und beide Selbstbeteiligungen durch die Angaben aus deinen tatsächlichen Angeboten. Die Eingaben bleiben im Browser.
Der Jahresbeitrag liegt 60 € niedriger; die Selbstbeteiligung liegt 200 € höher. Ob sich das für dich lohnt, hängt unter anderem davon ab, ob du den höheren Eigenanteil tragen möchtest und ob die Leistungen wirklich vergleichbar sind.
Das Monatsäquivalent ist der Jahresunterschied geteilt durch zwölf. Eine Schadenwahrscheinlichkeit wird nicht geschätzt; deshalb berechnet die Hilfe keinen vermeintlich optimalen Punkt. Vergleiche nur Angebote mit derselben Schutzstufe und prüfe Leistungsunterschiede separat.
Beitrag, Schutzstufe, beide Selbstbeteiligungen und Werkstattregel zusammen prüfen →
Was bedeutet eine Selbstbeteiligung von 300 oder 500 Euro?
Bei einem versicherten Schaden von beispielsweise 1.000 Euro bleiben bei 300 Euro Selbstbeteiligung rechnerisch 300 Euro bei dir, bei 500 Euro Selbstbeteiligung 500 Euro. Das gilt nur, wenn der Schaden dem Grunde und der Höhe nach vom Vertrag erfasst wird und keine weiteren Abzüge greifen.
Zahle ich die Selbstbeteiligung einmal im Jahr oder bei jedem Schaden?
In der Kaskoversicherung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung normalerweise je versichertem Schadenereignis berücksichtigt, nicht als einmalige Jahresgebühr. Welche Schäden zusammengefasst werden und welche Sonderregeln gelten, steht in den Bedingungen.
Ist bei einer Steinschlagreparatur immer die volle Selbstbeteiligung fällig?
Manche Tarife verzichten bei einer Glasreparatur ohne Scheibenaustausch unter bestimmten Werkstattbedingungen auf die Selbstbeteiligung. Das ist keine allgemeine Zusage und muss im jeweiligen Tarif nachgesehen werden.
So vergleichst du verschiedene Selbstbeteiligungen
- Fahrzeug-, Fahrer- und Vertragsdaten unverändert lassen.
- Nur die Selbstbeteiligung verändern.
- Jahresbeitrag und Eigenanteil nebeneinander notieren.
- Leistungsunterschiede der Tarife mitprüfen.
- Entscheiden, welcher Eigenanteil finanziell tragbar ist.
Zum Nachlesen
Ändere im Vergleich nur den Eigenanteil und beobachte, wie sich Beitrag und Tarifauswahl verändern.
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