Versicherungsschutz
Vollkasko: Mehr Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug
Vollkasko enthält den Teilkaskoschutz und erweitert ihn um weitere Schäden am eigenen Fahrzeug. Dazu zählen in den üblichen Bedingungen insbesondere Unfallschäden und mut- oder böswillige Beschädigungen durch unberechtigte Personen. Ob sich der Mehrschutz für dich rechnet, hängt vom Fahrzeug, dem finanziellen Eigenrisiko und dem konkreten Tarif ab.
Vollkasko setzt auf den Teilkaskoleistungen auf
Die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen ordnen der Vollkasko zunächst die Schadenereignisse der Teilkasko zu. Hinzu kommen Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die das Fahrzeug nicht benutzen dürfen.
Der selbst verursachte Unfall ist ein Kernunterschied zur Teilkasko
Beschädigst du dein eigenes Auto bei einem Unfall, kann Vollkasko nach den vereinbarten Bedingungen leisten. Was als versicherter Unfall gilt, ist im Vertrag definiert. Reine Betriebs-, Verschleiß- oder Materialschäden sind damit nicht automatisch versichert.
Ein Beispiel: Eine beschädigte Stoßstange nach einer Kollision ist ein anderer Sachverhalt als ein Motorschaden durch Verschleiß. Die Ursache des Schadens entscheidet darüber, welcher Versicherungsschutz überhaupt geprüft werden muss.
Vollkasko hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse
Schadenfreie Jahre können sich in der Vollkasko auf den Beitrag auswirken. Haftpflicht und Vollkasko können unterschiedliche SF-Klassen haben. Nach einem regulierten Vollkaskoschaden richtet sich eine Rückstufung nach den Regeln des konkreten Versicherers und Tarifs.
Die Frage ist nicht nur: Wie alt ist das Auto?
Eine starre Altersgrenze sagt wenig darüber aus, ob Vollkasko für ein bestimmtes Fahrzeug sinnvoll erscheint. Entscheidend sind unter anderem Wiederbeschaffungswert, finanzielle Reserve, Beitragsunterschied zur Teilkasko, Selbstbeteiligung und die Folgen eines selbst verursachten Totalschadens.
Vor dem Wechsel der Schutzstufe prüfen
- Wie hoch wäre der Verlust, wenn du das Auto selbst ersetzen müsstest?
- Wie groß ist der Beitragsunterschied zur Teilkasko bei denselben Angaben?
- Welche Selbstbeteiligung gilt in der Vollkasko?
- Welche Entschädigungsregeln und Ausschlüsse unterscheiden die Angebote?
- Gibt es Vorgaben aus Leasing oder Finanzierung?
Zwei Vollkaskotarife können sehr verschieden sein
Werkstattbindung, Selbstbeteiligung, Regelungen zur groben Fahrlässigkeit, Neu- oder Kaufpreisentschädigung und weitere Bausteine verändern den tatsächlichen Schutz. Der Begriff „Vollkasko“ allein reicht daher nicht für einen Leistungsvergleich.
Fragen zur Vollkasko
Ist Vollkasko gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflicht. Leasing- oder Finanzierungsverträge können jedoch zusätzliche Anforderungen an den Kaskoschutz enthalten.
Enthält Vollkasko automatisch Teilkasko?
Ja, in den üblichen Kaskobedingungen umfasst Vollkasko auch die versicherten Teilkasko-Schadenereignisse. Der genaue Umfang dieser Teilkaskoleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Wird ein Vollkaskoschaden immer zurückgestuft?
Wie ein Schaden den Vertrag beeinflusst, hängt von Schadenart, Regulierung und den Rückstufungsregeln des Versicherers ab. Rabattschutz oder Sondereinstufungen können zusätzliche Besonderheiten haben.
Kauf, Leasing und Finanzierung verändern die Folgen eines Eigenschadens
Bei einem Neuwagen oder wertvollen Gebrauchtwagen kann ein selbst verursachter Totalschaden finanziell anders ins Gewicht fallen als bei einem Fahrzeug mit niedrigem Wiederbeschaffungswert. Leasing- und Kreditverträge können zusätzliche Anforderungen oder offene Forderungen mitbringen. Bei Elektroautos kommen tarifabhängige Regeln für Akku und Ladezubehör hinzu.
Nachgelesen und geprüft
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Für Leistung, Ausschlüsse und Rückstufung gelten die Bedingungen des gewählten Tarifs.
Schutzstufe wechseln, übrige Angaben unverändert lassen und den tatsächlichen Beitrags- und Leistungsunterschied ansehen.
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