Nach einem Schaden
Kfz-Schaden melden: Was nach einem Schaden zuerst zählt
Nach einem Unfall geht es zuerst um Sicherheit, Hilfe und die Feststellungen am Unfallort. Danach folgen Dokumentation und Schadenmeldung. Welche Versicherung betroffen ist und welche Frist gilt, hängt vom Schaden und vom Vertrag ab.
Erst sichern und helfen, dann Daten aufnehmen
§ 34 StVO nennt die Pflichten nach einem Verkehrsunfall. Dazu gehören anhalten, den Verkehr sichern, Verletzten helfen und die notwendigen Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Beteiligung ermöglichen. Wer den Unfallort verlässt, muss außerdem die gesetzlichen Warte- und Nachholpflichten beachten.
Bei einem konkreten Unfall können zusätzliche Pflichten entstehen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben und die eigenen Versicherungsbedingungen.
Wer geschädigt wurde, verändert den Versicherungsweg
Gesetz und Vertrag können unterschiedliche Fristen nennen
§ 30 VVG verlangt, dass der Eintritt eines Versicherungsfalls nach Kenntnis unverzüglich angezeigt wird. Für die Haftpflichtversicherung enthält § 104 VVG zusätzliche Anzeigepflichten, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine Verantwortlichkeit gegenüber Dritten auslösen können.
Die GDV-Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung sehen für viele Schadenereignisse eine Anzeige innerhalb einer Woche vor; bei bestimmten Fällen gelten dort kürzere Vorgaben. Diese Musterbedingungen sind unverbindlich. Für den eigenen Schaden zählt deshalb der tatsächliche Versicherungsvertrag.
Praktisch sinnvoll: Nicht auf den letzten möglichen Tag warten. Sobald die Lage am Unfallort versorgt ist und die wichtigsten Angaben vorliegen, kann die Schadenmeldung angestoßen werden.
Diese Angaben helfen bei der weiteren Bearbeitung
- Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses.
- Kennzeichen und Kontaktdaten der Beteiligten, soweit vorhanden.
- Fotos der Unfallstelle und der sichtbaren Schäden, sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Kontaktdaten möglicher Zeugen und gegebenenfalls Aktenzeichen einer Behörde.
- Eine sachliche Beschreibung des Ablaufs ohne erfundene Details.
Die GDV-Musterbedingungen sehen außerdem vor, Fragen zum Schaden wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sowie angeforderte Nachweise vorzulegen, soweit dies zumutbar ist.
Vor einer Reparatur die eigenen Bedingungen ansehen
In den GDV-Musterbedingungen ist vorgesehen, vor Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs Weisungen des Versicherers einzuholen, soweit die Umstände dies gestatten. Bei Werkstattbindung können zusätzliche Vorgaben gelten. Deshalb sollte ein Kaskoschaden nicht automatisch nach demselben Ablauf repariert werden wie ein selbst bezahlter Bagatellschaden.
Ein Schaden kann für die SF-Klasse relevant werden
Haftpflicht- und Vollkaskoschäden können den Schadenverlauf beeinflussen. Wie eine Rückstufung aussieht, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif. Teilkaskoschäden werden nicht über eine Teilkasko-SF-Klasse geführt. Wer einen Wechsel nach einem regulierten Schaden erwägt, sollte zusätzlich die Regeln zur Schadenkündigung prüfen.
Rechtsgrundlagen und Versicherungsbedingungen
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Die GDV-Bedingungen sind ein unverbindliches Muster; der konkrete Versicherungsvertrag kann abweichen.
Wenn ein Wechsel für dich infrage kommt, vergleiche Beiträge und Leistungen mit denselben Fahrzeug-, Fahrer- und Deckungsangaben.
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