SF nach einem Schaden
Rückstufung nach Schaden: Die Tabelle des Tarifs zählt
Nach einem regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden kann die SF-Klasse im Folgezeitraum sinken. Wie weit, richtet sich nach der Rückstufungsregel des jeweiligen Versicherers und Tarifs. Für Teilkasko gibt es keine SF-Rückstufung.
Zwei SF-Verläufe können unterschiedlich reagieren
Kfz-Haftpflicht und Vollkasko führen eigene SF-Einstufungen. Ein Schaden in einer Sparte muss deshalb nicht dieselbe Folge in der anderen Sparte haben. Die Rückstufung richtet sich nach der dort geltenden Tabelle.
Teilkasko arbeitet nicht mit SF-Klassen. Ein Teilkaskoschaden führt daher nicht zu einer SF-Rückstufung wie in Haftpflicht oder Vollkasko.
Keine Markt-Tabelle auf den eigenen Vertrag übertragen
Versicherer veröffentlichen für ihre Verträge eigene Rückstufungstabellen. Daraus ergibt sich, welche neue Einstufung nach einem oder mehreren belastenden Schäden vorgesehen ist. Eine Beispielrechnung eines fremden Versicherers ist deshalb keine verlässliche Prognose für den eigenen Vertrag.
Im eigenen Vertrag nachsehen
- aktuelle SF-Klasse Haftpflicht
- aktuelle SF-Klasse Vollkasko
- Anzahl der belastenden Schäden im maßgeblichen Zeitraum
- Rückstufungstabelle der eigenen Tarifgeneration
- Rabattschutz oder andere Sondereinstufungen
Beim Wechsel zählt der tatsächliche Schadenverlauf
Rabattschutz kann im bisherigen Vertrag verhindern, dass die dort ausgewiesene SF-Klasse nach einem Schaden sinkt. Beim Wechsel kann der neue Versicherer dennoch den tatsächlichen Schadenverlauf zugrunde legen. Deshalb sollten sichtbare SF-Klasse und übertragbare Schadenhistorie getrennt betrachtet werden.
Rückstufung, Rückkauf und neuer Tarif sind verschiedene Fragen
Ein Schadenrückkauf kann bei einzelnen Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen die Belastung des Schadenverlaufs vermeiden. Ob diese Möglichkeit besteht und bis wann, ist vertragsabhängig. Ein neuer Tarif ändert dagegen nicht rückwirkend, was im bisherigen Vertrag bereits reguliert wurde.
Rückstufung richtig lesen
Gibt es eine einheitliche Rückstufungstabelle für alle Kfz-Versicherer?
Nein. Die Tabellen unterscheiden sich nach Versicherer und Tarif. Für den eigenen Vertrag zählt die dort geltende Regel.
Wird Teilkasko nach einem Schaden zurückgestuft?
Nein. Teilkasko hat kein SF-System wie Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.
Verhindert Rabattschutz jede Folge beim Versichererwechsel?
Nicht zwingend. Rabattschutz wirkt nach den Regeln des bisherigen Vertrags. Ein neuer Versicherer kann sich am tatsächlichen Schadenverlauf orientieren.
Fach- und Anbieterinformationen
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Anbieterbeispiele werden nicht auf andere Tarife übertragen.
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