Wechsel nach Versicherungsfall

Kfz-Versicherung nach einem Schaden wechseln

Nach einem regulierten Schaden können besondere Kündigungsrechte bestehen. Für Kasko und Haftpflicht gelten unterschiedliche gesetzliche Anknüpfungspunkte. Vor einem neuen Vergleich zählt außerdem, welcher Schadenverlauf tatsächlich an den neuen Versicherer gemeldet wird.

Tarife nach dem Schadenfall vergleichen Schadenstatus und bisherige SF-Angaben bereithalten und neue Angebote auf derselben Deckungsbasis prüfen.
Kündigungsrecht

Kasko und Haftpflicht haben eigene Regeln

Für die Kaskoversicherung als Sachversicherung ist § 92 VVG der gesetzliche Ausgangspunkt. Dort läuft die Kündigungsmöglichkeit bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Für die Haftpflichtversicherung enthält § 111 VVG eine eigene Regel, die unter anderem an Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs anknüpft.

Der Unfalltag allein ist deshalb nicht der richtige Fristbeginn für jede Konstellation.

Schadenverlauf

Die letzte gedruckte SF-Klasse kann nach dem Schaden täuschen

Ein regulierter Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden kann eine spätere Rückstufung auslösen. War im bisherigen Vertrag Rabattschutz vereinbart, kann die dort sichtbare Einstufung von dem Schadenverlauf abweichen, den ein neuer Versicherer berücksichtigt.

Alternative vor dem Wechsel

Schadenrückkauf nur mit den Vertragswerten prüfen

Einige Versicherer ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen, einen bereits regulierten Schaden nachträglich zu erstatten. Ob das möglich ist, bis wann und für welche Schadenarten, richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen. Eine pauschale Euro-Grenze für einen sinnvollen Rückkauf gibt es nicht.

Schadenrückkauf als eigene Entscheidung prüfen

Neuer Vertrag

Vier Punkte vor der Kündigung abgleichen

  1. Schadenstatus prüfen.Ist die Regulierung abgeschlossen und welche gesetzliche Regel betrifft den Vertrag?
  2. SF- und Schadenangaben zusammentragen.Police, Beitragsrechnung und Informationen der bisherigen Versicherung helfen beim neuen Antrag.
  3. Neue Angebote auf derselben Basis vergleichen.Fahrzeug, Fahrer, Deckung und Selbstbeteiligung nicht zwischen den Angeboten verändern.
  4. Beginn und Beendigung abstimmen.Der neue Schutz soll zum geplanten Ende des bisherigen Vertrags passen.
Häufige Fragen

Was nach einem regulierten Schaden häufig übersehen wird

Kann ich direkt am Unfalltag außerordentlich kündigen?

Die gesetzlichen Fristen knüpfen nicht pauschal an den Unfalltag an. Für Kasko und Haftpflicht sind § 92 beziehungsweise § 111 VVG getrennt zu prüfen.

Wird meine bisherige SF-Klasse beim neuen Versicherer unverändert übernommen?

Nicht zwingend. Maßgeblich sind der gemeldete Schadenverlauf und die Einstufungsregeln des neuen Versicherers. Sondereinstufungen oder Rabattschutz können die sichtbare Klasse im Altvertrag beeinflusst haben.

Muss ich einen Schaden im neuen Antrag angeben?

Gefahrerhebliche Umstände sind nach den vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß anzugeben. Welche Schadenangaben verlangt werden, zeigt der jeweilige Antrag.

Quellen

Rechtsgrundlagen und Fachhinweise

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Für die Frist zählt der konkrete Verlauf des Schadenfalls; für die neue Einstufung gelten die Regeln des neuen Versicherers.

Schadenstatus und neue Angaben vorbereitet?

Dann kannst du Angebote mit dem aktuellen Schadenverlauf und derselben gewünschten Deckung gegenüberstellen.

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