Schadenfreiheitsrabatt
Rabattschutz: Was beim Wechsel nach einem Schaden zählt
Rabattschutz kann verhindern, dass der aktuelle Versicherer einen regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden nach den vereinbarten Regeln sofort in eine schlechtere Beitragsstufe überführt. Beim Versichererwechsel kann trotzdem die tatsächliche Schadenhistorie zählen.
Rabattschutz und Schadenfreiheit sind nicht dasselbe
Ein Rabattschutz verändert nicht rückwirkend, ob ein Schaden passiert und reguliert wurde. Er kann nach den Tarifregeln dafür sorgen, dass die Einstufung beim aktuellen Versicherer trotz eines bestimmten Schadens anders behandelt wird.
Wie viele Schäden geschützt werden, ab welcher SF-Klasse der Baustein angeboten wird und wie sich der Beitrag verändert, ist nicht einheitlich.
Beim Wechsel zählt, was der neue Versicherer übernimmt
Verbraucherinformationen und aktuelle Anbieterhinweise weisen darauf hin, dass eine geschützte Einstufung nicht einfach zum nächsten Versicherer mitwandern muss. Der neue Anbieter kann den tatsächlichen Schadenverlauf berücksichtigen.
Vor einem Wechsel: Prüfe, welche SF-Klasse oder welcher Schadenverlauf an den neuen Versicherer gemeldet wird. Eine Beitragsrechnung des bisherigen Vertrags allein reicht dafür nicht immer.
Teilkasko hat keine Schadenfreiheitsklasse
Die klassische SF-Einstufung betrifft Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Teilkaskoschäden werden daher nicht über dieselbe SF-Systematik behandelt. Ein Rabattschutz ist deshalb kein allgemeiner Schutz für jeden Schaden am eigenen Fahrzeug.
Rabattschutz vorher vereinbaren oder einen Schaden später zurückkaufen?
Ein Rabattschutz soll nach der vertraglichen Regel verhindern, dass ein erfasster Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden beim bisherigen Versicherer zu einer schlechteren Einstufung führt. Ein Schadenrückkauf setzt dagegen nach der Regulierung an: Die ausgezahlte Entschädigung kann unter den Bedingungen des Versicherers erstattet werden. Beides ist nicht automatisch für jeden Vertrag verfügbar.
DA Direkt nennt als konkretes Anbieterbeispiel eine Frist von sechs Monaten nach abgeschlossener Schadenregulierung und Benachrichtigung. Der eigene Vertrag und die Schadenart entscheiden. Eine geschützte SF-Einstufung aus einem Rabattschutz wird dadurch nicht automatisch zum nächsten Anbieter übertragen.
Mehrbeitrag gegen mögliche Rückstufung abwägen
Ob sich der Baustein rechnet, lässt sich nicht mit einer allgemeinen Prozentregel beantworten. Rückstufungstabellen, Ausgangs-SF-Klasse, Mehrbeitrag und Wechselpläne unterscheiden sich. Sinnvoll ist ein Vergleich des konkreten Tarifs mit und ohne Baustein.
Zum Nachlesen
Wie viele Schäden ein Rabattschutz erfasst, welche SF-Klasse erforderlich ist und welcher Mehrbeitrag anfällt, hängt vom konkret gewählten Tarif ab.
Vergleiche den Baustein nur bei sonst gleichen Tarifdaten.
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