Versicherungsschutz

Teilkasko: Welche Schäden am eigenen Auto versichert sein können

Teilkasko ist freiwilliger Schutz für das eigene Fahrzeug. Entscheidend ist das versicherte Schadenereignis: Diebstahl, Glasbruch, Brand oder bestimmte Naturereignisse gehören zu den klassischen Fällen. Der genaue Umfang steht im jeweiligen Tarif.

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Schadenereignisse

Teilkasko arbeitet mit benannten Risiken

Die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen nennen unter anderem Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Versicherer können ihre Bedingungen weiter oder anders fassen. Deshalb ist die Liste eines einzelnen Tarifs nie automatisch auf einen anderen übertragbar.

SchadenbildWorauf im Tarif achten?
DiebstahlWelche Entwendungsfälle und welche mitversicherten Teile sind erfasst?
GlasWelche Fahrzeugverglasung zählt zum versicherten Glas und welche Folgeschäden sind ausgeschlossen?
Sturm, Hagel, ÜberschwemmungWelche Naturereignisse sind genannt und welche Definitionen verwendet der Tarif?
Tierkollision / TierbissWelche Tierarten, Folgeschäden und Entschädigungsgrenzen gelten?
Brand / KurzschlussWelche unmittelbaren Schäden und möglichen Folgeschäden sind versichert?
Abgrenzung

Ein selbst verursachter Unfallschaden ist keine klassische Teilkasko-Leistung

Wer beim Rangieren eine Mauer trifft oder bei einem selbst verursachten Unfall das eigene Auto beschädigt, braucht für diesen Eigenschaden grundsätzlich Vollkaskoschutz. Auch Vandalismus wird in den üblichen Bedingungen der Vollkasko zugeordnet.

Vollkasko und eigene Unfallschäden

Schadenfreiheitsklasse

Teilkasko wird nicht über eine SF-Klasse geführt

Schadenfreiheitsklassen spielen in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko eine Rolle. Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Ein Teilkaskoschaden führt deshalb nicht zu einer Rückstufung einer Teilkasko-SF-Klasse, weil es diese dort nicht gibt.

So funktioniert die Schadenfreiheitsklasse

Eigenanteil

Selbstbeteiligung und Leistungsumfang gehören zusammen in den Vergleich

Bei Teilkasko lässt sich je nach Angebot ein Eigenanteil vereinbaren. Ein höherer Eigenanteil kann den Beitrag verändern, erhöht aber den Betrag, den du bei einem versicherten Schaden selbst trägst. Für einen brauchbaren Preisvergleich sollten die Selbstbeteiligungen identisch sein.

Entscheidung

Fahrzeugalter allein entscheidet nicht über Teilkasko

Wichtiger ist, welches finanzielle Risiko du selbst tragen könntest. Ein älteres Auto kann noch einen erheblichen Wiederbeschaffungswert haben; ein neueres Fahrzeug kann bei sehr hohem Vollkasko-Aufpreis anders bewertet werden. Vergleiche daher den tatsächlichen Beitragsunterschied und die Leistungen für dein Fahrzeug statt mit einer pauschalen Altersgrenze zu arbeiten.

Häufige Fragen

Fragen zur Teilkasko

Ist Teilkasko gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflicht für die vom Pflichtversicherungsgesetz erfassten Fahrzeuge. Teilkasko ist freiwilliger Schutz für das eigene Fahrzeug.

Zahlt Teilkasko bei einem selbst verursachten Unfall?

Ein selbst verursachter Unfallschaden am eigenen Fahrzeug gehört in den üblichen Bedingungen zur Vollkasko. Teilkasko deckt benannte Schadenereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder bestimmte Naturereignisse.

Ist jeder Wildunfall in der Teilkasko versichert?

Das hängt vom Tarif ab. Musterbedingungen können den Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten vorsehen; andere Tarife erweitern den Schutz. Prüfe deshalb die konkrete Tierklausel.

Quellen

Nachgelesen und geprüft

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich; maßgeblich ist der konkrete Versicherungsvertrag.

Teilkaskotarife auf derselben Basis vergleichen

Schutzstufe und Selbstbeteiligung festlegen und anschließend Beiträge und Leistungen der verfügbaren Angebote prüfen.

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