Versicherungsschutz
Teilkasko: Welche Schäden am eigenen Auto versichert sein können
Teilkasko ist freiwilliger Schutz für das eigene Fahrzeug. Entscheidend ist das versicherte Schadenereignis: Diebstahl, Glasbruch, Brand oder bestimmte Naturereignisse gehören zu den klassischen Fällen. Der genaue Umfang steht im jeweiligen Tarif.
Teilkasko arbeitet mit benannten Risiken
Die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen nennen unter anderem Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch sowie Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Versicherer können ihre Bedingungen weiter oder anders fassen. Deshalb ist die Liste eines einzelnen Tarifs nie automatisch auf einen anderen übertragbar.
| Schadenbild | Worauf im Tarif achten? |
|---|---|
| Diebstahl | Welche Entwendungsfälle und welche mitversicherten Teile sind erfasst? |
| Glas | Welche Fahrzeugverglasung zählt zum versicherten Glas und welche Folgeschäden sind ausgeschlossen? |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung | Welche Naturereignisse sind genannt und welche Definitionen verwendet der Tarif? |
| Tierkollision / Tierbiss | Welche Tierarten, Folgeschäden und Entschädigungsgrenzen gelten? |
| Brand / Kurzschluss | Welche unmittelbaren Schäden und möglichen Folgeschäden sind versichert? |
Ein selbst verursachter Unfallschaden ist keine klassische Teilkasko-Leistung
Wer beim Rangieren eine Mauer trifft oder bei einem selbst verursachten Unfall das eigene Auto beschädigt, braucht für diesen Eigenschaden grundsätzlich Vollkaskoschutz. Auch Vandalismus wird in den üblichen Bedingungen der Vollkasko zugeordnet.
Teilkasko wird nicht über eine SF-Klasse geführt
Schadenfreiheitsklassen spielen in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko eine Rolle. Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Ein Teilkaskoschaden führt deshalb nicht zu einer Rückstufung einer Teilkasko-SF-Klasse, weil es diese dort nicht gibt.
Selbstbeteiligung und Leistungsumfang gehören zusammen in den Vergleich
Bei Teilkasko lässt sich je nach Angebot ein Eigenanteil vereinbaren. Ein höherer Eigenanteil kann den Beitrag verändern, erhöht aber den Betrag, den du bei einem versicherten Schaden selbst trägst. Für einen brauchbaren Preisvergleich sollten die Selbstbeteiligungen identisch sein.
Fahrzeugalter allein entscheidet nicht über Teilkasko
Wichtiger ist, welches finanzielle Risiko du selbst tragen könntest. Ein älteres Auto kann noch einen erheblichen Wiederbeschaffungswert haben; ein neueres Fahrzeug kann bei sehr hohem Vollkasko-Aufpreis anders bewertet werden. Vergleiche daher den tatsächlichen Beitragsunterschied und die Leistungen für dein Fahrzeug statt mit einer pauschalen Altersgrenze zu arbeiten.
Fragen zur Teilkasko
Ist Teilkasko gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflicht für die vom Pflichtversicherungsgesetz erfassten Fahrzeuge. Teilkasko ist freiwilliger Schutz für das eigene Fahrzeug.
Zahlt Teilkasko bei einem selbst verursachten Unfall?
Ein selbst verursachter Unfallschaden am eigenen Fahrzeug gehört in den üblichen Bedingungen zur Vollkasko. Teilkasko deckt benannte Schadenereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder bestimmte Naturereignisse.
Ist jeder Wildunfall in der Teilkasko versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Musterbedingungen können den Zusammenstoß mit bestimmten Tierarten vorsehen; andere Tarife erweitern den Schutz. Prüfe deshalb die konkrete Tierklausel.
Nachgelesen und geprüft
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Die GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich; maßgeblich ist der konkrete Versicherungsvertrag.
Schutzstufe und Selbstbeteiligung festlegen und anschließend Beiträge und Leistungen der verfügbaren Angebote prüfen.
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