Teilkasko
Naturgefahren in der Kfz-Kasko: Welche Ereignisse im Vertrag stehen
Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung gehören zum klassischen Teilkaskoschutz. Darüber hinaus können Tarife weitere Naturereignisse aufnehmen oder Begriffe anders definieren. Deshalb entscheidet die konkrete Klausel – nicht eine allgemeine Liste aus dem Internet.
Das GDV-Muster nennt Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
Die unverbindlichen Musterbedingungen erfassen die unmittelbare Einwirkung dieser Naturgewalten. Beim Sturm verwendet das Muster Windstärke 8. Schäden durch Gegenstände, die infolge des Naturereignisses auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind dort einbezogen; Schäden durch ein dadurch veranlasstes Fahrverhalten werden anders behandelt.
Eine Windstärke oder eine Liste weiterer Naturereignisse darf nicht aus einem Anbieter auf den gesamten Markt übertragen werden. Prüfe die Definitionen des konkreten Angebots.
Lawinen, Erdrutsch oder andere Ereignisse können extra geregelt sein
Der GDV weist in seiner Verbraucherinformation darauf hin, dass weitere Naturgefahren je nach Versicherer zusätzlich eingeschlossen sein können. Ob solche Ereignisse Bestandteil eines Tarifs sind, ergibt sich nur aus dessen Bedingungen.
Direkte Wassereinwirkung und eigenes Fahrverhalten nicht vermischen
Ein geparktes Fahrzeug, das durch Überschwemmung beschädigt wird, ist eine andere Situation als das Einfahren in eine überflutete Straße. Bei letzterem können weitere Vertragsregeln und die Frage grober Fahrlässigkeit relevant werden. Eine pauschale Leistungszusage wäre deshalb falsch.
Ein Teilkasko-Naturgefahrenschaden läuft nicht über eine Teilkasko-SF-Klasse
Die Teilkasko kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Das ändert nichts daran, dass die Leistungsvoraussetzungen, Selbstbeteiligung und Schadenmeldung aus dem Vertrag beachtet werden müssen.
Fragen zu Unwetterschäden am Auto
Ist Hagelschaden Teilkasko?
Hagel gehört zum klassischen Teilkasko-Schutz. Die konkrete Entschädigung folgt dem vereinbarten Kaskovertrag und einer möglichen Selbstbeteiligung.
Sind Lawinen oder Erdrutsch immer Teilkasko?
Nein. Solche Erweiterungen unterscheiden sich je nach Tarif und müssen in den Bedingungen nachgesehen werden.
Ist jede Beschädigung durch Hochwasser versichert?
Nicht pauschal. Ursache, unmittelbare Einwirkung, Fahrverhalten und Vertragsklauseln können für die Regulierungsfrage eine Rolle spielen.
Nachgelesen und geprüft
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Entscheidend sind die Bedingungen des jeweiligen Kaskotarifs.
Teilkasko- oder Vollkaskoangebote mit denselben Angaben und derselben Selbstbeteiligung gegenüberstellen.
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