Kaskobedingungen

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Kasko: Was die Tarifklausel verändert

§ 81 VVG erlaubt dem Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls grundsätzlich eine Kürzung nach der Schwere des Verschuldens. Kaskotarife können davon zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen. Ob und mit welchen Ausnahmen, steht in den jeweiligen Bedingungen.

Ausgangspunkt

Das VVG kennt eine anteilige Leistungskürzung

Wird der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt, entfällt nach § 81 VVG die Leistungspflicht. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das ist der gesetzliche Ausgangspunkt – noch keine Aussage darüber, welche günstigere Regel ein Kaskotarif vereinbart.

Kaskoklausel

Entscheidend ist die Formulierung im konkreten Vertrag

Im Markt gibt es Tarife, die bei bestimmten grob fahrlässig verursachten Kaskoschäden auf eine Kürzung verzichten oder den Verzicht einschränken. Solche Klauseln können Ausnahmen enthalten. Deshalb reicht ein Häkchen oder eine kurze Leistungsbezeichnung nicht: Bedingungen, Ausnahmen und betroffene Versicherungsarten müssen zusammen gelesen werden.

Vor dem Vergleich

Wenn dieses Merkmal für dich wichtig ist, vergleiche nicht nur „enthalten / nicht enthalten“. Prüfe, für welche Fälle der Verzicht gilt und welche Situationen ausdrücklich ausgenommen sind.

Andere Pflichten

Eine Leistungsklausel ersetzt keine Pflichten aus dem Vertrag

Auch wenn ein Tarif einen Verzicht bei grober Fahrlässigkeit vorsieht, können andere vertragliche Pflichten und Ausschlüsse bestehen. Die GDV-Musterbedingungen zeigen beispielsweise eigenständige Regeln für Pflichten bei Fahrzeuggebrauch und im Schadenfall. Ob diese Musterregel im eigenen Vertrag so gilt, muss dort nachgesehen werden.

Nicht pauschalisieren

Ein einzelnes Beispiel entscheidet keinen Schadenfall

Ob ein Verhalten grob fahrlässig war, wie schwer ein Verschulden wiegt und welche Vertragsklausel greift, hängt vom Sachverhalt und vom Vertrag ab. Diese Seite ersetzt deshalb keine Regulierungsentscheidung und verspricht keine Leistung.

Häufige Fragen

Fragen zur groben Fahrlässigkeit

Bedeutet „Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“, dass immer voll gezahlt wird?

Nein. Umfang und Ausnahmen ergeben sich aus dem konkreten Tarif. Außerdem bleiben andere Ausschlüsse und vertragliche Pflichten relevant.

Gilt § 81 VVG nur für Kfz-Versicherungen?

§ 81 gehört zum allgemeinen Versicherungsvertragsrecht. Für die Kfz-Kasko ist er relevant, soweit der Vertrag keine günstigere Regel vorsieht und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich aus einer Produktseite auf einen anderen Tarif schließen?

Nein. Versicherer können mehrere Produktlinien und Tarifgenerationen mit unterschiedlichen Bedingungen führen.

Quellen

Nachgelesen und geprüft

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Anbieterbeispiele gelten ausschließlich für die dort beschriebenen Produkte.

Kaskotarife mit denselben Angaben gegenüberstellen

Schutzstufe, Selbstbeteiligung und relevante Leistungsklauseln im jeweiligen Angebot prüfen.

Kfz-Tarife vergleichen

Produktlinien bei grober Fahrlässigkeit vergleichen

Der Tarifmerkmal-Navigator zeigt, welche aktuellen Produktlinien hierzu ausdrücklich etwas veröffentlichen. Ausnahmen und die Formulierung im jeweiligen Bedingungswerk bleiben ausschlaggebend.

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