Teilkasko

Tierkollision und Tierbiss: Zwei verschiedene Kasko-Fragen

Ein Zusammenstoß mit einem Tier und ein Biss an Kabeln oder Schläuchen sind nicht dasselbe. Tarife unterscheiden sich bei den erfassten Tierarten und bei Folgeschäden. Deshalb sollten beide Punkte separat in den Bedingungen geprüft werden.

Zusammenstoß

Die Tierart kann darüber entscheiden, ob die Klausel greift

Das unverbindliche GDV-Muster nennt beim klassischen Teilkaskoschutz den Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Versicherer können diese Klausel erweitern, etwa auf weitere oder alle Tierarten. Genau diese Erweiterung ist tarifbezogen.

PrüffrageTierkollisionTierbiss
Was passiert?Das fahrende Fahrzeug stößt mit einem Tier zusammen.Ein Tier beschädigt Fahrzeugteile durch Biss.
Was variiert?Welche Tierarten die Klausel erfasst.Welche direkten Schäden und Folgeschäden erfasst sind.
Worauf achten?Wortlaut der Tierklausel.Folgeschadengrenze und betroffene Fahrzeugteile.
Bissschaden

Direkter Biss und Folgeschaden sind getrennte Punkte

Ein Tierbiss kann unmittelbar Kabel, Schläuche oder andere Fahrzeugteile beschädigen. Daraus kann später ein weiterer Schaden entstehen, etwa wenn ein beschädigtes Bauteil einen anderen Defekt auslöst. Ob solche Folgeschäden versichert sind und ob eine Entschädigungsgrenze gilt, hängt vom Tarif ab.

Aktuelle Versichererinformationen zeigen unterschiedliche Formulierungen und Leistungsgrenzen. Sie dienen hier nur als Nachweis dafür, dass Tarife voneinander abweichen können – nicht als Aussage über andere Angebote.

Im Tarifvergleich

Drei Punkte reichen für den ersten Leistungscheck

  • Tierarten: Haarwild, weitere benannte Tiere oder Tiere aller Art?
  • Tierbiss: Ist der unmittelbare Bissschaden erfasst?
  • Folgeschäden: Sind sie versichert und gibt es eine Höchstgrenze?
Häufige Fragen

Fragen zu Tierkollision und Tierbiss

Ist jeder Zusammenstoß mit einem Tier automatisch versichert?

Nein. Welche Tierarten erfasst sind, ergibt sich aus der Tierklausel des konkreten Tarifs.

Sind Marder-Folgeschäden immer Teilkasko?

Nein. Ein direkter Bissschaden und ein daraus entstehender Folgeschaden können unterschiedlich geregelt sein. Auch Höchstgrenzen sind möglich.

Ist Tierbiss dasselbe wie Wildunfall?

Nein. Beim Wild- oder Tierunfall geht es um eine Kollision; beim Tierbiss um Beschädigungen durch Biss am Fahrzeug.

Quellen

Nachgelesen und geprüft

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Tierklauseln im konkreten Angebot nachlesen

Teilkaskoangebote mit denselben Fahrzeugdaten und derselben Selbstbeteiligung vergleichen.

Kfz-Tarife vergleichen