Teilkasko
Tierkollision und Tierbiss: Zwei verschiedene Kasko-Fragen
Ein Zusammenstoß mit einem Tier und ein Biss an Kabeln oder Schläuchen sind nicht dasselbe. Tarife unterscheiden sich bei den erfassten Tierarten und bei Folgeschäden. Deshalb sollten beide Punkte separat in den Bedingungen geprüft werden.
Die Tierart kann darüber entscheiden, ob die Klausel greift
Das unverbindliche GDV-Muster nennt beim klassischen Teilkaskoschutz den Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Versicherer können diese Klausel erweitern, etwa auf weitere oder alle Tierarten. Genau diese Erweiterung ist tarifbezogen.
| Prüffrage | Tierkollision | Tierbiss |
|---|---|---|
| Was passiert? | Das fahrende Fahrzeug stößt mit einem Tier zusammen. | Ein Tier beschädigt Fahrzeugteile durch Biss. |
| Was variiert? | Welche Tierarten die Klausel erfasst. | Welche direkten Schäden und Folgeschäden erfasst sind. |
| Worauf achten? | Wortlaut der Tierklausel. | Folgeschadengrenze und betroffene Fahrzeugteile. |
Direkter Biss und Folgeschaden sind getrennte Punkte
Ein Tierbiss kann unmittelbar Kabel, Schläuche oder andere Fahrzeugteile beschädigen. Daraus kann später ein weiterer Schaden entstehen, etwa wenn ein beschädigtes Bauteil einen anderen Defekt auslöst. Ob solche Folgeschäden versichert sind und ob eine Entschädigungsgrenze gilt, hängt vom Tarif ab.
Aktuelle Versichererinformationen zeigen unterschiedliche Formulierungen und Leistungsgrenzen. Sie dienen hier nur als Nachweis dafür, dass Tarife voneinander abweichen können – nicht als Aussage über andere Angebote.
Drei Punkte reichen für den ersten Leistungscheck
- Tierarten: Haarwild, weitere benannte Tiere oder Tiere aller Art?
- Tierbiss: Ist der unmittelbare Bissschaden erfasst?
- Folgeschäden: Sind sie versichert und gibt es eine Höchstgrenze?
Fragen zu Tierkollision und Tierbiss
Ist jeder Zusammenstoß mit einem Tier automatisch versichert?
Nein. Welche Tierarten erfasst sind, ergibt sich aus der Tierklausel des konkreten Tarifs.
Sind Marder-Folgeschäden immer Teilkasko?
Nein. Ein direkter Bissschaden und ein daraus entstehender Folgeschaden können unterschiedlich geregelt sein. Auch Höchstgrenzen sind möglich.
Ist Tierbiss dasselbe wie Wildunfall?
Nein. Beim Wild- oder Tierunfall geht es um eine Kollision; beim Tierbiss um Beschädigungen durch Biss am Fahrzeug.
Nachgelesen und geprüft
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Teilkaskoangebote mit denselben Fahrzeugdaten und derselben Selbstbeteiligung vergleichen.
Kfz-Tarife vergleichen