Außerhalb der normalen Frist

Sonderkündigungsrecht: Der Anlass entscheidet über die Frist

Eine Beitragserhöhung, ein regulierter Schaden und ein Fahrzeugverkauf sind drei verschiedene Situationen. Sie folgen nicht derselben Rechtsgrundlage. Wer wechseln will, sollte deshalb zuerst feststellen, welcher Anlass tatsächlich vorliegt.

Tarife bei Sonderkündigung vergleichen Anlass und Frist prüfen und mögliche neue Angebote mit denselben Angaben gegenüberstellen.
Beitragserhöhung

§ 40 VVG: ein Monat ab Zugang der Mitteilung

Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne den Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend zu erweitern, kann der Versicherungsnehmer nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam würde.

Dass der neue Beitrag höher ist, genügt als Kurzbeschreibung des Sachverhalts noch nicht. Die Mitteilung des Versicherers zeigt, warum sich die Prämie ändert und ob auf ein Kündigungsrecht hingewiesen wird.

Nach einem Versicherungsfall

Nach einem Schaden gelten für Kasko und Haftpflicht unterschiedliche Fristen

Für die Kaskoversicherung als Sachversicherung ist § 92 VVG relevant. Danach läuft die Kündigungsmöglichkeit bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Für die Haftpflichtversicherung enthält § 111 VVG eine eigene Regel: Dort knüpft die Monatsfrist unter anderem an die Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs beziehungsweise an die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils an.

Kasko§ 92 VVG – Fristbezug auf den Abschluss der Entschädigungsverhandlungen.
Haftpflicht§ 111 VVG – eigener Auslöser und eigene Fristregel nach dem Versicherungsfall.

Ein laufender oder abgewickelter Schaden darf im neuen Antrag nicht anders dargestellt werden, als es die dort gestellten Fragen verlangen. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein.

Fahrzeugverkauf

Für den Fahrzeugverkauf gelten eigene Regeln

Beim Fahrzeugverkauf ist zwischen Sach- und Pflichtversicherung zu unterscheiden. Für die Sachversicherung regeln §§ 95 und 96 VVG den Übergang des Versicherungsverhältnisses und Kündigungsrechte. In der Pflichtversicherung verweist § 122 VVG entsprechend auf die §§ 95 bis 98. Für die Kfz-Haftpflicht ergänzt § 5a Absatz 2 PflVG eine besondere Folge, wenn der Erwerber eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt.

Kündigung und Fahrzeugverkauf getrennt nachlesen

Vor dem Wechsel

Was du aus Mitteilung oder Schadenakte brauchst

  • Welches Ereignis soll das besondere Kündigungsrecht auslösen?
  • Wann ist die maßgebliche Mitteilung zugegangen oder die Entschädigungsverhandlung beendet worden?
  • Welches Beendigungsdatum ergibt sich aus der einschlägigen Regel?
  • Ab wann kann der neue Versicherungsvertrag mit der gewünschten Deckung beginnen?
Häufige Fragen

Welche Frist gehört zu welchem Anlass?

Beginnt die Frist nach einer Beitragserhöhung am Tag der Abbuchung?

§ 40 VVG knüpft an den Zugang der Mitteilung des Versicherers an, nicht an die spätere Abbuchung des erhöhten Beitrags.

Läuft die Frist nach einem Schaden immer ab dem Unfalltag?

Nein. Schon Kasko und Haftpflicht knüpfen an unterschiedliche Ereignisse an. Für Kasko ist § 92 VVG, für Haftpflicht § 111 VVG zu prüfen.

Ist ein Autoverkauf dasselbe wie eine Sonderkündigung nach Schaden?

Nein. Beim Verkauf gelten eigene Regeln. Für die Sachversicherung sind §§ 95 und 96 VVG maßgeblich; in der Pflichtversicherung verweist § 122 VVG entsprechend auf §§ 95 bis 98. Für die Kfz-Haftpflicht kommt § 5a Absatz 2 PflVG hinzu.

Quellen

Gesetzliche Ausgangspunkte

Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Die Seite ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags oder der Mitteilung des Versicherers.

Wechselanlass geprüft?

Dann kannst du neue Angebote mit denselben Fahrzeug-, Fahrer- und Deckungsangaben vergleichen.

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