Nur einen Teil des Jahres fahren
Saisonkennzeichen: Kfz-Versicherung für festgelegte Monate
Ein Saisonkennzeichen gilt nur für den auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraum. Die FZV erlaubt mindestens zwei und höchstens elf Monate. Außerhalb dieser Saison darf das Fahrzeug nicht regulär auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
Die Saison steht direkt auf dem Kennzeichen
§ 10 FZV bestimmt, dass der Betriebszeitraum auf dem Saisonkennzeichen angegeben wird. Er muss mindestens zwei Monate umfassen und darf höchstens elf Monate dauern. Die Zulassungsbescheinigung enthält denselben Zeitraum.
Das Fahrzeug darf dann nicht regulär auf öffentlichen Straßen fahren
Der eingetragene Zeitraum begrenzt die Zulassung für den Straßenverkehr. Für bestimmte Fahrten im Zusammenhang mit Zulassung oder vorgeschriebenen Prüfungen können Sonderregeln gelten. Solche Ausnahmen sollten nicht mit normaler Nutzung verwechselt werden.
Wer das Fahrzeug außerhalb der Saison abstellen möchte, sollte zusätzlich die Bedingungen zur Ruheversicherung und zum Abstellort im eigenen Vertrag prüfen.
Ruheversicherung ist eine Vertragsfrage
Die GDV-Musterbedingungen sehen für Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums einen eingeschränkten Ruheversicherungsschutz vor. In diesem Muster umfasst er die Kfz-Haftpflicht und eine Teilkaskodeckung, wenn zuvor Voll- oder Teilkasko bestand. Für die Abstellung werden dort ein Einstellraum oder ein umfriedeter Abstellplatz verlangt.
Das ist keine Zusage für jeden Tarif. Die Musterbedingungen sind unverbindlich; Versicherer können andere Regelungen vereinbaren. Vor dem Abschluss zählen deshalb Police und Tarifbedingungen.
Die Dauer der Saison kann für die SF-Entwicklung eine Rolle spielen
Auch die SF-Regeln sind tarifabhängig. In den GDV-Musterbedingungen ist eine Besserstufung bei Saisonkennzeichen nur vorgesehen, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Versicherer dürfen hiervon abweichen. Wer eine kurze Saison plant, sollte deshalb die SF-Regel des konkreten Angebots mitlesen.
Saison und tatsächliche Nutzung müssen zusammenpassen
- Gewünschten Betriebszeitraum festlegen.
- Realistische Fahrleistung innerhalb der Saison schätzen.
- Abstellort außerhalb der Saison mit den Vertragsbedingungen abgleichen.
- Haftpflicht, Kasko und mögliche Ruheversicherungsregeln gemeinsam betrachten.
Ein Saisonkennzeichen ist deshalb mehr als eine andere Kennzeichenart. Es verändert die Nutzungszeit und kann je nach Tarif auch für Beitrag und SF-Entwicklung relevant sein.
Zulassungsrecht und Musterbedingungen
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Versicherungsumfang, Abstellpflichten und SF-Regeln immer im konkreten Vertrag prüfen.
Vergleiche den gewünschten Zeitraum zusammen mit Fahrzeug, Fahrerkreis, Fahrleistung und Schutzstufe.
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