Vor dem ersten Kennzeichen
Auto neu zulassen: Versicherung und Unterlagen vorher sortieren
Für die Zulassung eines Pkw muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Die Versicherungsdaten werden über die eVB nachgewiesen. Für die Erstzulassung kommen Fahrzeug- und Halterunterlagen hinzu.
Die Haftpflicht muss stehen, bevor das Fahrzeug zugelassen wird
Nach § 3 FZV darf ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es zugelassen ist. Eine Voraussetzung für die Zulassung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die zugehörigen Versicherungsdaten werden im Zulassungsverfahren über die Versicherungsbestätigung nachgewiesen.
Drei Schritte gehören zusammen
Welche Unterlagen bei einer Erstzulassung eine Rolle spielen
§ 6 FZV verlangt unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei der erstmaligen Zulassung kommt je nach Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung, eine Datenbestätigung oder die Bescheinigung über eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung hinzu. Außerdem werden Halter- und Versicherungsdaten erhoben.
Zulassungsbescheinigung Teil II und der je nach Genehmigungsart erforderliche Fahrzeugnachweis.
Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Zulassungsvorgang.
Welche zusätzlichen Unterlagen eine örtliche Zulassungsbehörde verlangt, sollte vor dem Termin auf deren eigener Website geprüft werden.
Viele Zulassungsvorgänge können online erledigt werden
Das Bundesministerium für Verkehr nennt über i-Kfz unter anderem Anmeldung, Wiederzulassung und Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel. Für die digitale Erstzulassung werden je nach Fall unter anderem Identitätsnachweis, Bankverbindung, eVB und die erforderlichen Fahrzeugdokumente beziehungsweise Sicherheitscodes benötigt.
Die Verfügbarkeit läuft über die zuständige Zulassungsbehörde. Deshalb sollte der konkrete Online-Weg dort begonnen werden und nicht über eine fremde Zulassungsseite.
Die Zulassung beantwortet nicht die Kasko-Frage
Die Zulassung verlangt die Kfz-Haftpflicht. Ob Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll geprüft werden soll, hängt dagegen vom eigenen Fahrzeug, dem möglichen finanziellen Verlust und den Vertragsvorgaben bei Leasing oder Finanzierung ab. Das ist eine Versicherungsentscheidung und keine Zulassungsvoraussetzung.
Für Tarifvergleich und Zulassung überschneiden sich einige Daten
- Fahrzeugdaten und gegebenenfalls HSN/TSN.
- Halter und tatsächlicher Fahrerkreis.
- Geplanter Versicherungsbeginn und gewünschte Schutzstufe.
- Jahresfahrleistung und bisheriger Versicherungsverlauf, soweit vorhanden.
Zulassungsrecht und i-Kfz
Abruf und redaktionelle Prüfung: 10.08.2026. Anforderungen einzelner Zulassungsbehörden können je nach Vorgang zusätzliche Unterlagen umfassen.
Mit den Fahrzeug- und Fahrerdaten kannst du Haftpflicht und gewünschte Kaskostufe vor dem Zulassungstermin gegenüberstellen.
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