Vertragsstart
Wann beginnt die neue Kfz-Versicherung?
Endet deine bisherige Versicherung am 31. Dezember, soll der neue Schutz bei einem regulären Wechsel am 1. Januar anschließen. Bei Neuzulassung, Fahrzeugkauf oder Sonderkündigung sind andere Termine erforderlich. Entscheidend ist die Bestätigung des Versicherers.
Was gilt bei einem normalen Versichererwechsel?
Wenn die alte Versicherungsperiode am 31. Dezember endet, ist für den neuen Vertrag regelmäßig der 1. Januar vorgesehen. Bei einem anderen Vertragsende muss der neue Schutz zum tatsächlichen Ablauf anschließen.
Die Versicherungsbestätigung und Vertragsbedingungen müssen Beginn und Umfang des Schutzes bestätigen. Ein ausgewähltes Angebot allein ist noch keine Annahme durch den Versicherer.
Wechsel, Zulassung oder Fahrzeugkauf?
Wähle den Anlass. Die Hilfe berechnet kein Vertragsdatum und speichert nichts.
Danach siehst du, welche Termine und Unterlagen zusammenpassen sollten.
Die Hilfe gibt keine Deckungszusage und berechnet keine Kündigungsfrist. Vertrag, Versicherungsbestätigung und Zulassung müssen zur tatsächlichen Situation passen.
Neuer Versicherungsbeginn nach dem Vertragsende
Endet der bisherige Vertrag am 31. Dezember, soll der neue Schutz am 1. Januar beginnen. Bei einer wirksamen Sonderkündigung oder einem unterjährigen Vertragsende muss das Datum anders gewählt werden.
Die Vertragsunterlagen nennen das bisherige Ende. Das neue Unternehmen bestätigt, ob und ab wann es die beantragte Deckung übernimmt. Eine Lücke zwischen beiden Verträgen sollte vermieden werden.
eVB und Versicherungsbeginn sind nicht dasselbe
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist der Zulassungsbehörde die Kfz-Haftpflichtversicherung nach (§ 49 FZV). Sie wird insbesondere bei Neuzulassung und Wiederzulassung benötigt. Für einen gewöhnlichen Versichererwechsel ohne Zulassungsvorgang ist nicht derselbe Ablauf wie bei einer Neuzulassung nötig.
Aus einer eVB lässt sich nicht automatisch ein umfassender Kaskoschutz ableiten. Vorläufige Deckung und endgültiger Vertragsbeginn können verschieden geregelt sein. Maßgeblich sind die Bestätigung und die Bedingungen des Versicherers.
Diese drei Termine zuerst prüfen
Wenn diese Daten auseinanderfallen, sollten die Zeitpunkte vor dem Antrag miteinander abgestimmt werden. Die Website kann keine individuelle Deckungszusage geben.
Versicherungsbeginn beim Wechsel und bei der Zulassung
Muss die neue Kfz-Versicherung am 1. Januar beginnen?
Nur wenn die bisherige Versicherung zum 31. Dezember endet und der neue Vertrag zum Jahreswechsel anschließen soll. Unterjährige Vertragsenden und Sonderkündigungen haben andere Starttermine.
Ist der neue Versicherungsschutz mit der Tarifauswahl schon sicher?
Nein. Ob der Versicherer den Antrag annimmt und ab wann die gewünschte Deckung gilt, steht in seinen Vertragsunterlagen und Bestätigungen.
Deckt eine eVB auch Vollkasko ab?
Aus der elektronischen Versicherungsbestätigung folgt keine allgemeine Vollkaskozusage. Sie dient vor allem dem Haftpflichtnachweis gegenüber der Zulassungsbehörde; weitere Deckung richtet sich nach dem Vertrag.
Rechtsgrundlagen zum Versicherungsbeginn
Der tatsächliche Beginn richtet sich nach Versicherungsbestätigung, Police und Vertragsbedingungen. Eine eVB ist keine pauschale Kasko-Zusage.
Fahrzeug und Fahrer eintragen und den Versicherungsbeginn so wählen, dass er zum bestehenden Vertrag beziehungsweise zur Zulassung passt.
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