Gesamthöhe je Schadenfall
Steht im Angebot eine Summe je Schadenereignis oder werden für verschiedene Schadenarten getrennte Beträge ausgewiesen?
Haftpflicht und Mindestwerte abgleichenKfz-Haftpflicht
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme ist die Untergrenze. Ein Kfz-Haftpflichttarif kann höhere Versicherungssummen vorsehen. Für den Vergleich zählt deshalb die Summe, die im konkreten Angebot und später im Versicherungsschein steht.
Die Anlage zu § 4 Absatz 2 Pflichtversicherungsgesetz nennt für gewöhnliche Kraftfahrzeuge je Schadenfall Mindestversicherungssummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Bei einzelnen Fahrzeugarten, beispielsweise Bussen mit vielen Fahrgastplätzen, gelten Sonderregeln.
Diese Werte sagen nicht, welche höhere Summe ein bestimmter Tarif anbietet. Sie dürfen daher nicht mit der vertraglichen Versicherungssumme verwechselt werden.
Die GDV-Musterbedingungen stellen darauf ab, dass Zahlungen für ein Schadenereignis durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt werden. Die konkrete Höhe ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Die Musterbedingungen sind unverbindlich; Versicherer können andere Bedingungen vereinbaren.
Wenn zwei Angebote unterschiedliche Haftpflichtsummen haben, ist der reine Jahresbeitrag kein Vergleich auf derselben Leistungsbasis. Prüfe zuerst die Versicherungssummen und erst danach den Preisunterschied.
Eine pauschale Deckungssumme, beispielsweise 100 Millionen Euro, bezieht sich auf den vereinbarten Gesamtbetrag für einen gedeckten Schadenfall. Das ist eine beispielhafte Tarifangabe und kein gesetzliches Minimum. Der Vertrag kann für Personenschäden zusätzlich eine niedrigere Grenze je verletzter Person vorsehen.
| Angabe | Was sie tatsächlich aussagt |
|---|---|
| Gesetzliches Minimum | Gesetzliche Untergrenzen nach Schadenart; kein automatisch empfehlenswertes Tarifniveau. |
| Pauschale Vertragssumme | Vertraglich vereinbarter Gesamtrahmen für einen gedeckten Schadenfall. |
| Limit je verletzter Person | Kann die Entschädigung für einen einzelnen Personenschaden trotz höherer Gesamtdeckung begrenzen. |
| Deckungsumfang | Welche Ansprüche und Situationen tatsächlich erfasst sind, regeln die Versicherungsbedingungen. |
Bei schweren Unfällen können mehrere Personen verletzt und Fahrzeuge oder Gebäude beschädigt werden. Erreicht ein berechtigter Gesamtschaden die vertragliche Grenze, kann eine höhere Deckungssumme entscheidend sein. Ein nur geringfügig niedrigerer Beitrag rechtfertigt deshalb nicht automatisch eine deutlich geringere Deckung. Andere Tarifleistungen bleiben separat zu prüfen.
Steht im Angebot eine Summe je Schadenereignis oder werden für verschiedene Schadenarten getrennte Beträge ausgewiesen?
Haftpflicht und Mindestwerte abgleichenIst die Entschädigung pro verletzter Person trotz hoher pauschaler Summe begrenzt? Das kann bei mehreren schweren Personenschäden relevant werden.
Haftpflichtmerkmale vergleichenAuslandsschadenschutz, Eigenschadendeckung oder Fahrerschutz sind eigene Vertragsmerkmale. Eine hohe Deckungssumme allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Eigenschäden gesondert prüfenNeben der Versicherungssumme können weitere Vertragsmerkmale relevant sein. Vergleiche Angebote deshalb mit denselben Fahrzeug-, Fahrer- und Vertragsdaten und lies die angebotenen Leistungen nicht aus dem Preis ab.
Nein. Das Gesetz legt Mindesthöhen fest. Ein Tarif kann höhere Versicherungssummen vereinbaren. Maßgeblich ist das konkrete Angebot beziehungsweise der Versicherungsschein.
Nicht allein deswegen. Sie erweitert den Haftungsrahmen, aber für einen Tarifvergleich gehören auch die übrigen Leistungen und der Beitrag auf dieselbe Basis.
Im Angebot und im Versicherungsschein beziehungsweise in den Vertragsunterlagen. Ist die Angabe nicht eindeutig, sollte die Leistungsbeschreibung des konkreten Tarifs geprüft werden.
Nicht zwingend. Neben einer pauschalen Gesamtdeckung kann der Vertrag eine niedrigere Grenze je geschädigter Person festlegen. Beide Zahlen getrennt kontrollieren.
Nein. Die gesetzliche Kategorie „reine Vermögensschäden“ betrifft Schäden ohne mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden. Verdienstausfall infolge einer Körperverletzung ist davon zu unterscheiden.
Die Mindestwerte stammen aus der gesetzlichen Anlage zu § 4 Absatz 2 PflVG. Für die tatsächlich vereinbarten Summen und Grenzen gilt der konkrete Versicherungsschein.
Fahrzeug- und Fahrerdaten eingeben und neben dem Beitrag die angebotene Versicherungssumme ansehen.
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